Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mag. Manfred Uggowitzer
Falkengasse 15
8401 Kalsdorf bei Graz, Österreich
Einzelunternehmen, tätig unter den Marken DeineAutomation (deineautomation.com) und VerwalterAutomation (verwalterautomation.at)
§1 Geltungsbereich
(1) Wenn Sie, im Folgenden als "Kunde" bezeichnet, Dienstleistungen von uns, Mag. Manfred Uggowitzer, Falkengasse 15, 8401 Kalsdorf bei Graz, in Anspruch nehmen, beispielsweise Workshops buchen, Beratungs-, Automatisierungs- oder Betreuungsverträge abschließen oder sonstige Dienste nutzen, gilt ausdrücklich die ausschließliche Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung unter der Marke DeineAutomation oder unter der Marke VerwalterAutomation angeboten wird. Die Nutzung unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB ist nicht gestattet.
(2) Vor der Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen bestätigen Sie, Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG zu sein und unsere Dienste ausschließlich im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu nutzen oder entsprechende Verträge mit uns abzuschließen. Wir erbringen Dienstleistungen grundsätzlich nicht gegenüber Verbrauchern. Sollte ein Verbraucher an uns herantreten, so hat er dies vor Vertragsabschluss unmissverständlich zur Kenntnis zu bringen.
(3) Alle Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ergeben sich aus diesen Bedingungen, dem jeweiligen Angebot samt Leistungsbeschreibung und individuellen Absprachen. Bei Widersprüchen geht das jeweilige Angebot diesen AGB vor.
(4) Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung unserer AGB ist maßgeblich. Änderungen der AGB bringen wir bestehenden Kunden schriftlich, zumindest per E-Mail, zur Kenntnis. Sie gelten für laufende Vertragsverhältnisse als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Punkten nicht binnen vier Wochen ab Zugang schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert, selbst wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB sowie ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Analyse, Automatisierung und laufende Betreuung von Geschäftsprozessen an. Dazu zählen Workshops und Beratung, die Konzeption und Einrichtung von Automatisierungen und Schnittstellen zwischen Softwaresystemen, der Einsatz von KI-Diensten zur Verarbeitung von Dokumenten und Daten, die Erstellung von Auswertungen und Kennzahlendashboards, Schulungen sowie die laufende Betreuung und Weiterentwicklung der umgesetzten Lösungen. Die Leistungen können je nach Buchung standardisiert oder individualisiert sein und werden multimedial, videobasiert, telefonisch oder vor Ort erbracht.
(2) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der technischen Umsetzung, insbesondere der eingesetzten Werkzeuge und Dienste.
(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen und nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. Einschätzungen zu Zeit- oder Kostenersparnissen beruhen auf Erfahrungswerten. Der Kunde versteht, dass ein solcher Erfolg nicht garantiert ist.
(4) Wir erbringen unsere Leistungen im Rahmen unseres angemeldeten Gewerbes (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik). Rechtliche, steuerliche und datenschutzrechtliche Beratung ist nicht Gegenstand unserer Leistungen. Alles, was wir in Zusammenhang mit rechtlichen, steuerlichen oder datenschutzrechtlichen Themen sagen oder zur Verfügung stellen, resultiert aus eigenen Erfahrungen und ist als freie Meinung zu klassifizieren und nicht als Beratung im fachlich spezifischen Sinne. Wir empfehlen jedenfalls das Hinzuziehen einer geeigneten fachlichen Beratung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Vertragsverhältnisses mitzuwirken und erforderliche Handlungen auf unsere Anforderung hin unverzüglich durchzuführen (siehe §5).
§3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, in Unterlagen oder in Werbeanzeigen stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss mit uns dar.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis wir den Auftrag durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung annehmen oder mit der Leistungserbringung beginnen. Eine allfällige Bindungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(3) Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kann per Fernkommunikation (Videochat, Telefon, E-Mail usw.) oder schriftlich geschlossen werden. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde eine konkludente Handlung setzt, wie etwa die Übermittlung von Unterlagen oder Zugangsdaten oder die Wahrnehmung eines vereinbarten Termins, und der daraufhin übermittelten Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widerspricht.
(4) Wir können den Eingang Ihrer Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. Eine solche E-Mail stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme dar, es sei denn, sie enthält neben der Bestätigung des Eingangs auch eine Annahmeerklärung. Dies ist insbesondere der Fall, wenn wir unmittelbar nach Ihrer Beauftragung mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnen.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für unsere Dienste und Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Darüber hinaus werden Preise individuell konfiguriert und angepasst. Leistungen nach Aufwand werden zu den im Angebot genannten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet.
(2) Die Preise verstehen sich in Euro. Soweit wir der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Reisekosten und sonstige Spesen werden verrechnet, sofern dies im Angebot vorgesehen ist.
(3) Die Fälligkeit sowie allfällige Teil- oder Ratenzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Workshops und sonstige Einzelleistungen im Voraus, laufende Betreuungsleistungen monatlich im Voraus und Umsetzungsleistungen nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan zu bezahlen.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch per E-Mail. Die Bezahlung des fälligen Betrags hat im Rahmen des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB) sowie die gesetzlich vorgesehenen Mahn- und Betreibungskosten zu verlangen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Forderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Bei laufenden Betreuungsverträgen sind wir berechtigt, das Entgelt entsprechend der Entwicklung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden vorab schriftlich, zumindest per E-Mail, bekannt gegeben.
§5 Leistungserbringung, Termine und Mitwirkung des Kunden
(1) Wir führen die vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem Angebot mit gebotener Sorgfalt durch. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
(2) Unsere Leistungsfristen beginnen erst nach Eingang allfällig vereinbarter Anzahlungen und nach vollständiger Bereitstellung der für die Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bzw. nach vollständiger Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden.
(3) Der Kunde wird uns zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, und benennt einen zu Entscheidungen befugten Ansprechpartner. Er wird uns von allen Umständen informieren, welche für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden.
(4) Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und werden gesondert verrechnet.
(5) Falls wir aufgrund von Umständen, die in der Verantwortung des Kunden liegen, daran gehindert sind, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt.
(6) Verzögert sich unsere Leistung aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt, Ausfall oder Änderung von Diensten Dritter, Krankheit oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und die Fristen verlängern sich entsprechend.
(7) Werden im Zuge der Zusammenarbeit Besprechungstermine oder Workshops vereinbart, so haben sowohl der Kunde als auch wir diese Termine einzuhalten. Für die Absage oder Verschiebung vereinbarter Termine durch den Kunden gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Stornobedingungen. Mangels Vereinbarung bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt, wenn die Absage so kurzfristig erfolgt, dass eine anderweitige Verwendung der reservierten Zeit nicht mehr zumutbar ist.
§6 Regelungen bei Verzug
(1) Wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, behalten wir uns das Recht vor, weitere Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrags auszusetzen und Lösungen, die vereinbarungsgemäß in unseren Konten betrieben werden, vorübergehend zu deaktivieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Ein dadurch dem Kunden oder Dritten entstehender Schaden kann nicht zu unseren Lasten geltend gemacht werden.
(2) Bei Verzug des Kunden mit einer fälligen Teilzahlung oder Betreuungsgebühr haben wir nach erfolgloser Nachfristsetzung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Wir sind berechtigt, den gesamten Vergütungsanspruch geltend zu machen, der bis zum nächsten regulären Beendigungstermin fällig wäre.
(3) Befinden wir uns in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§7 Erfüllung und Gehilfen
(1) Es gilt als vereinbart, dass wir Dienstleistungen erbringen und nicht die Herstellung eines Werks schulden, es sei denn, im Angebot ist eine Umsetzungsleistung vereinbart, deren Ergebnis dort beschrieben ist. Für solche Leistungen gelten ergänzend die Bestimmungen über Abnahme und Gewährleistung (§10). Maßstab für das geschuldete Ergebnis ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im Angebot.
(2) Wir können zur Erfüllung Dritte oder Dienstleister heranziehen. Der Kunde anerkennt, dass zu gewissen Themen externe Dienstleister, Experten und Partnerunternehmen herangezogen und diese im notwendigen Maß in die Dienstleistung einbezogen werden. Wir wählen diese sorgfältig aus und verpflichten sie zur Vertraulichkeit.
(3) Soweit wir im Auftrag und im Namen des Kunden Fremdleistungen beauftragen oder Softwarekonten und Abonnements einrichten, kommt die Geschäftsbeziehung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande. Für Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
§8 Drittanbieter, Softwarekonten und KI-Dienste
(1) Wir weisen den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die von uns umgesetzten Lösungen auf Software und Diensten Dritter aufbauen (z. B. Automatisierungsplattformen, Datenbank- und Projektmanagement-Tools, Cloud-Dienste, Schnittstellen und KI-Modelle, im Folgenden kurz "Anbieter"). Die Anbieter behalten sich in ihren Nutzungsbedingungen vor, Funktionen, Schnittstellen, Preise und Bedingungen jederzeit zu ändern oder Dienste einzustellen. Darauf haben wir keinen Einfluss.
(2) Wir arbeiten auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter und legen diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Wir können daher nicht dafür einstehen, dass eine umgesetzte Lösung dauerhaft unverändert lauffähig bleibt. Anpassungen infolge von Änderungen oder Ausfällen bei Anbietern sind, soweit sie nicht von einer laufenden Betreuung gedeckt sind, gesondert zu beauftragen.
(3) Lizenzen, Abonnements und nutzungsabhängige Kosten der Anbieter (z. B. für Operationen, Speicher oder KI-Nutzung) trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Konten werden grundsätzlich im Namen des Kunden angelegt und stehen diesem zu. Soweit eine Lösung vereinbarungsgemäß in unseren Konten betrieben wird, regelt das Angebot die Kostentragung und die Übergabe bei Vertragsende.
(4) Der Kunde stellt uns Zugangsdaten nur in dem für die Leistung erforderlichen Umfang und nach Möglichkeit über eigene, uns zugewiesene Benutzerkonten zur Verfügung. Wir behandeln Zugangsdaten vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags werden Zugänge zurückgegeben oder gelöscht. Der Kunde ist angehalten, Zugangsdaten danach zu ändern.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in seinen Konten hinterlegten Inhalte und Daten richtig sind und nicht gegen Rechte Dritter oder gegen die Auflagen der Anbieter verstoßen. Der Kunde hält uns in Bezug auf eine rechtliche Inanspruchnahme seitens der Anbieter oder Dritter, welche im Zusammenhang mit seinen Konten, Daten oder Inhalten steht, schad- und klaglos.
(6) Ergebnisse von KI-Diensten (z. B. Texte, Auswertungen, Klassifizierungen, extrahierte Daten) werden automatisiert erzeugt und können unrichtig oder unvollständig sein. Der Kunde ist verpflichtet, solche Ergebnisse vor ihrer geschäftlichen Verwendung, insbesondere bei Zahlen, Fristen, Verträgen und der Kommunikation mit Dritten, in angemessenem Umfang zu prüfen. Sollen personenbezogene Daten durch KI-Dienste verarbeitet werden, ist dies vorab zu vereinbaren.
§9 Nutzungsrechte
(1) Wir sind Inhaber aller Urheber- und sonstigen Rechte an den von uns vor oder unabhängig vom Auftrag entwickelten Methoden, Vorlagen, Prompts, Bausteinen, Skripten und Konzepten sowie an unserem Know-how. Soweit diese Bestandteil der für den Kunden umgesetzten Lösung sind, erhält der Kunde daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) An den individuell für den Kunden erstellten Ergebnissen (z. B. Automatisierungsszenarien, Konfigurationen, Dashboards, Dokumentationen) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. Die Weitergabe, der Verkauf oder die entgeltliche Überlassung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Wir sind berechtigt, die bei der Leistungserbringung gewonnenen Erfahrungen und allgemeinen Lösungsansätze auch für andere Kunden zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen oder Daten des Kunden offengelegt werden.
(4) Daten und Inhalte, die der Kunde uns zur Verfügung stellt, verbleiben in seinem Eigentum und werden von uns ausschließlich für die Durchführung des Auftrags genutzt.
(5) Angebote, Lösungsskizzen und Konzepte, die wir vor Abschluss eines Vertrags erstellen, bleiben unser geistiges Eigentum. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, diese nicht außerhalb eines später abzuschließenden Vertrags zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
(6) Wir sind berechtigt, den Kunden nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
§10 Abnahme und Gewährleistung
(1) Soweit im Angebot eine Umsetzungsleistung vereinbart ist, deren Ergebnis dort beschrieben ist, melden wir dem Kunden die Fertigstellung. Der Kunde hat die Leistung binnen der im Angebot vereinbarten Frist, mangels Vereinbarung binnen angemessener Frist, zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden. Nach Verstreichen dieser Frist ohne begründete Mängelmeldung oder mit dem produktiven Einsatz der Lösung gilt die Leistung als abgenommen.
(2) Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung von der im Angebot vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht. Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden (Mängelrüge analog § 377 UGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme.
(3) Wir sind berechtigt, Mängel binnen angemessener Frist durch Verbesserung zu beheben. Preisminderung oder Wandlung kommen erst in Betracht, wenn die Verbesserung endgültig fehlschlägt. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe hat der Kunde zu beweisen. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf unrichtige Eingaben oder Daten, auf Ausfälle oder Änderungen bei Anbietern im Sinne des §8 oder auf die Nichtbeachtung unserer Anweisungen zurückzuführen sind.
§11 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen der vertraglichen und außervertraglichen Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Für Personenschäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) In anderen Fällen haften wir, sofern in Absatz 3 nicht anders geregelt, nur für die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Nettoentgelt des betroffenen Auftrags beschränkt, bei laufenden Betreuungsverträgen mit dem Nettoentgelt der letzten zwölf Monate. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3, ausgeschlossen.
(3) Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, für Schäden aus der Verfügbarkeit, Änderung oder Einstellung von Diensten der Anbieter im Sinne des §8, für Schäden aus der ungeprüften Verwendung von KI-Ergebnissen, für Datenverlust, soweit der Kunde keine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat, sowie für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden eingesetzten Systeme, Daten und Abläufe (z. B. Datenschutz, Aufbewahrungspflichten).
(4) Das Vorliegen eines Verschuldens hat der Kunde zu beweisen. Schadenersatzansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, uns ausschließlich Daten, Inhalte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die frei von Rechten Dritter sind und deren Verwendung ihm gestattet ist. Der Kunde stellt uns in diesem Zusammenhang von etwaigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung, vollständig frei.
§12 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten und Daten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, sowie Offenlegungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung. Die Weitergabe an Gehilfen und Berater, die ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ist zulässig.
§13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns höchste Priorität. Details zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung auf unseren Webseiten. Sie bestätigen, vor Inanspruchnahme unserer Dienste unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben, und anerkennen, dass zur Erbringung der Leistung eine Verarbeitung Ihrer Daten notwendig ist.
(2) Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (z. B. Daten von Kunden, Mietern, Eigentümern, Lieferanten oder Mitarbeitern des Kunden), ist der Kunde Verantwortlicher und sind wir Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Die Vertragsparteien schließen in diesem Fall vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde stimmt dem Einsatz der in §8 beschriebenen Anbieter als weitere Auftragsverarbeiter zu. Eine Aufstellung der eingesetzten Anbieter stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Überlassung der uns übermittelten personenbezogenen Daten berechtigt ist und die erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllt. Die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der automatisierten Abläufe sowie für die technischen und organisatorischen Maßnahmen in seinen Systemen liegt beim Kunden.
(4) Sie willigen ein, dass wir Sie über Fernkommunikationsmittel kontaktieren dürfen (z. B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Wenn Sie dieser Kontaktaufnahme widersprechen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an office@verwalterautomation.at.
(5) Im Rahmen der Erbringung unserer Dienstleistungen weisen wir darauf hin, dass Gespräche, Workshops und Sitzungen aufgezeichnet sowie, auch unter Einsatz von KI-Diensten, transkribiert und zusammengefasst werden können, um eine transparente und nachvollziehbare Durchführung der vereinbarten Leistungen sicherzustellen. Der Kunde bzw. jeder Teilnehmer hat jederzeit, insbesondere zu Beginn einer jeden Aufzeichnung, das Recht, der Aufzeichnung ausdrücklich zu widersprechen. Aufzeichnungen und Transkripte werden ausschließlich zur Dokumentation und Umsetzung des jeweiligen Auftrags verwendet.
(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die uns überlassenen Daten des Kunden auf Verlangen zurückgegeben und gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§14 Kündigung und Vertragsdauer
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Angebot festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Workshops und Umsetzungsaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Laufende Betreuungsverträge werden, sofern im Angebot keine Laufzeit festgelegt ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der im Angebot vereinbarten Kündigungsfrist, mangels Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, gekündigt werden. Eine allfällige Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Die Kündigung muss schriftlich, zumindest per E-Mail, erfolgen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Nachfristsetzung mit Zahlungen in Verzug bleibt, wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(4) Beendet der Kunde einen Umsetzungsauftrag vorzeitig ohne wichtigen Grund, bleibt unser Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bestehen. Bei Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Sätzen sowie die bis dahin angefallenen Kosten zu bezahlen.
(5) Nach Vertragsende übergeben wir dem Kunden die vereinbarte Dokumentation und, soweit vereinbart, die Zugänge zu den Konten. Lösungen, die vereinbarungsgemäß in unseren Konten betrieben werden, können nach Vertragsende deaktiviert werden, sofern keine Übergabe vereinbart wurde. Bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Honorars hat der Kunde kein Anrecht auf Herausgabe von Dokumenten und Ergebnissen.
§15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
(1) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Zuständig für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ergeben, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
(5) Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Stand: Oktober 2026